ILE Klosterwinkel
Markt Aidenbach
Marktplatz 18
94501 Aidenbach
info@klosterwinkel.de
ILE Klosterwinkel
+49 (0) 8543-9603-21
Hier finden Sie demnächst die Youtube Verlinkung

In­ter­kom­mu­na­les För­der­pro­gramm In­nen­ent­wick­lung

Die Gemeinden der ILE Klosterwinkel werden, wie viele ländliche Regionen Deutschlands, zunehmend mit den tiefgreifenden Veränderungen des demographischen Wandels konfrontiert. Das Bayerische Landesamt für Statistik prognostizierte bis zum Jahr 2031 für einzelne ILE-Gemeinden unterschiedliche Prognosen, abgefangen von einer Zunahme der Bevölkerung bis hin zu einem Schwund von 5% in einigen Gemeinden. Dieser lokale Rückgang führt zu einer wachsenden Zahl an Leerständen, insbedsondere in den Ortszentren. 

Die Erhaltung lebendiger Ortskerne, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und Geschäftsflächen sowie die Bewahrung eines attraktiven Wohn- und Lebensaumumfeldes sind die zentralen Herausforderungen der Region. Der Aktivierung von teilweise oder ganz leerstehenden Gebäuden sowie Baulücken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zu diesem Zweck setzt die integrierte Ländliche Entwicklung ein umfassendes Flächen- und Leerstandsmanagement in Form eines kommunalen Förderprogrammes zur Leerstandsaktivierung auf. 

Was wird ge­för­dert?

Die Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel fördern Inverstitionen in ungenutzte Bausubstanz. Voraussetzungen hierfür sind

  • Das Gebäude befindet sich innerhalb einer Mitgliedsgemeinde der ILE Klosterwinkel
  • Das Gebäude ist mindestens 50 Jahre alt und steht seit mindestens 12 Monaten leer
  • Der/die Antragsteller/in ist zugleich Eigentümer/in
  • Die Gestaltung wird im Rahmen einer Bauberatung abgestimmt
  • Weitere kommunalspezifische Anforderungen erfahren Sie in Ihrem Rathaus (Ansprechpartner s. u.)

 

 

Wie wird ge­för­dert?

Verfahren

Der auf dem Rathaus erhältliche Antrag muss vor Baubeginn bei der jeweiligen Kommunne gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Förderung durch die Kommunne besteht nicht. Nach Prüfung wird die Gemeinde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Förderung entscheiden.

Bauberatung

Die Förderung setzt, losgelöst von dem von den Bauherren beigezogenen Planer, eine Sanierungs- bzw. Bauberatung voraus. Hierfür stehen von der Kommunne bestellte Berater zur Verfügung, die eine kostenlose Erstberatung von bis zu 5 Stunden anbieten. Dies umfasst Hilfe zur grundsätzlichen Ausrichtung des Vorhabens, Planungshilfe  sowie Verfahrensberatung. 

Förderung baulicher Investitionen

Die Gemeinde fördert die Sanierung leerstehender Gebäude und gegebenenfalls einen erforderlichen Abbruch alter Gebäudesubstanz, sofern dort wieder ein Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes erfolgt. 

  • Für die Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der nachgewiesenen Investitionskosten gewährt. Die maximale Förderung ist auf 10.000 € je Anwesen begrenzt
  • Es muss mindestens eine Investitionssumme von 20.000 € (brutto) erreicht werden
  • Die Förderung ist abhängig vom Ergebnis der Bauberatung sowie der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
  • Der Zuschuss wird erst ausbezahlt, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, dem Förderziel entspricht, die notwendigen Unterlagen vorliegen und die Bezugsfertigkeit nachgewiesen ist
  • Erbrachte Eigenleistungen werden nicht gefördert
  • Die fördernde Gemeinde behält sich das Widerrufsrecht für den Fall vor, dass die Zuschussvoraussetzungen durch Täuschung oder Falschangaben herbeigeführt wurden. Ebenso ist die Kommune berechtigt, die Zuwendungen zurückzufordern, wenn die Fördervoraussetzungen nicht eingehalten wurden

Weitere Details zum Förderprogramm sind dem jeweiligen kommunalen Antragsformular zu entnehmen.

För­der­fi­bel In­nen­ent­wick­lung

Um Interessenten beim Zugang zu Fördermitteln für die Renovierung von Leerständen zu unterstützen, hat die ILE Klosterwinkel einen Förderratgeber herausgebracht. Bei dieser "Förderfibel Innenentwicklung" handelt es sich um ein übersichtliches Nachschlagewerk mit umfangreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten und Renovierungen. Durch Mausklick auf einen der beiden folgenden Links können Sie diese entweder als downloadbare pdf-Datei öffnen und herunterladen oder als Blätterkatalog anschauen. 

Förderfibel "Innenentwicklung" zum Herunterladen

Wo er­hal­te ich wei­te­re In­for­ma­tio­nen?

Weitere Informationen, Details zur Förderung und der Bauberatung sowie das spezifische Antragsformular erhalten Sie in Ihrem Rathaus.

Ihre Ansprechpartner in den jeweiligen Kommunen sind:

Marktgemeinde Aidenbach: Karl Heinz Forster, Tel. 08543 / 96 03 - 24

Gemeinde Aldersbach: Manuel Sattler, Tel.: 08543 / 9610 - 11   

Gemeinde Beutelsbach: Astrid Bruckmann Tel. 08543 / 13 78

Gemeinde Egglham: Jessica Weidinger, Tel. 08543 / 60 148 - 84

Marktgemeinde Fürstenzell:  Christina Fruhmann, Tel. 08502 / 802-36

Gemeinde Haarbach:  Maria Sigl, Tel.: 08535 / 9606-13

Gemeinde Hofkirchen: Gerhard Deser, Tel.: 08545 / 9718 - 17

Marktgemeinde Ortenburg: Barbara Asen, Tel: 08542 / 164 - 16 / Rainer Brey, Tel.: 08542 / 164 - 14

Gemeinde Roßbach: Anton Blenninger, Tel. 08547 / 9618 - 22

Stadt Vilshofen: z. Zt. unbesetzt , Tel. 08541 / 208-121

 

Flä­chen­sparof­fen­si­ve Bay­ern

Da der im Juli 2020 beschlossene Koalitionsvertrag der Landesregierung unter anderem eine deutliche Senkung des Flächenverbrauchs beinhaltet, wurde zur wirkungsvollen Umsetzung dieses Anliegens die "Flächensparoffensive" ins Leben gerufen. Diese beinhaltet u. a. ein Bekenntnis zum Reduktionsziel von 30 ha pro Tag, welches bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll, Maßnahmen zur Steuerung des Flächenverbrauchs, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit  sowie zur konkreten Unterstützung der Gemeinden. Zur Umsetzung dieses Anliegens werden gemeinsam mit den Kommunen Steuerungsinstrumente entwickelt.

Die Kampagne "Flächensparoffensive" ist über folgende Link erreichbar: https://www.landesentwicklung-bayern.de/flaechenspar-offensive/