Was ist ein Kleinprojekt?
Als Kleinprojekt werden Vorhaben bezeichnet, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben den Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Aufteilung eines einzelnen Projektes zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Welche Projekte werden gefördert?
Als Förderfähig gelten z. B. Kleinprojekte zur
Was wird nicht gefördert?
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Alle eingereichten Projektanträge werden durch die ILE auf die Einhaltung formeller Kriterien (Finanzrahmen, Projektdauer, Lager im ILE-Gebiet, etc.) überprüft und zur Entscheidung einem Gremium vorgelegt. Dieses Gremium überprüft die Anträge anhand einer Punktebewertung hinsichtlich folgender inhaltlicher Kriterien:
Um als förderfähig eingestuft zu werden, muss eine Mindestpunktzahl von 3 Punkten erreicht werden. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Kleinprojekt kann einen Zuschuss von bis zu 80% auf die entstandenen Kosten (abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte), maximal 10.000 Euro erhalten. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Wurde mit der Umsetzung des Projektes bereits begonnen, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Wie kann ich einen Projektantrag stellen?
Förderanträge für Projekte im Jahr 2025 können ab sofort bis Mittwoch, den 15. Januar 2025 eingereicht werden
Im Falle einer positiven Entscheidung seitens des zuständigen Gremiums wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach-Beutelsbach, stellvertretend für die ILE Klosterwinkel und dem Projektträger geschlossen. Erst danach darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Ist der Projektträger Inhaber eines Unternehmens, hat dieser zusammen mit der Förderanfrage eine De-minimis-Erklärung für den Bereich Gewerbe abzugeben.
Die notwendigen Dokumente zur Förderperiode 2025 finden Sie hier zum Download
Merkblatt mit allgemeinen Informationen zum Regionalbudget
Antragsformular / Förderanfrage für ein Kleinprojekt
Durchführungsnachweis (auszufüllen nach Projektabschluss)
Detaillierte Informationen zum Regionalbudget sind beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abrufbar
Achtung Zeitplan!
Da die Förderung durch das Regionalbudget nur im Jahr der Förderzusage möglich ist, muss das Projekt bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt sind und der Durchführungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2024 / Anfang 2025 zu erwarten.
Förderanfragen sind an folgende Adresse zu richten:
Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach-Beutelsbach
z. Hd. Stephan Romer
Marktplatz 18
94501 Aidenbach
Für Rückfragen ist Herr Romer unter der Telefonnummer 08543/960321 bzw. der E-Mail-Adresse stephan.romer@aidenbach.de zur Verfügung